Gerade im Wahlkampf sollte man zunächst nachdenken, bevor man handelt. Diese Lektion muss nun Reinhard Günther, FDP Kandidat des Kreises Calw in Baden-Würtemberg, lernen.
Auf der Seite abgeordnetenwatch.de, einer Seite auf der BürgerInnen direkt Fragen an die Kandidaten ihres Wahlkreises stellen dürfen, antwortet Günther auf die Frage nach dem Adoptionsrecht homosexueller Paare wie folgt: „(…) Da nach Feststellung der Sexualwissenschaften Homosexualität weder genetisch bedingt noch angeboren ist, sondern im Laufe des Lebens erworben wird, kann davon ausgegangen werden, dass ein Kind durch die laufende Beobachtung von Homosexualität ebenfalls homosexuell geprägt wird.
Dies gälte insbesondere unter der Randbedingung, dass Homosexualität allgemein als normales sexuelles Verhalten betrachtet würde (…).“
Laut des Schwäbischen Tagblatts sah ein Bewohner aus Horb diese Antwort und erstattete gemäß des Straftatbestands der Beleidigung, der üblen Nachrede und der Volksverhetzung Anzeige gegen Reinhard Günther. Inwieweit nun Ermittlungen eingeleitet werden, muss die Staatsanwaltschaft in Rottweil entscheiden.
Die komplette Frage und die darauf folgende Antwort Günthers können auf abgeordnetenwatch.de nachgelesen werden.
Bild: queerpride.de