Es ist in aller Munde: Das im Juni vom russischen Präsidenten Wladimir Putin ratifizierte Gesetz, das „Propaganda von nicht traditionellen sexuellen Beziehungen“ in Anwesenheit Minderjähriger verbietet.
Der Inhalt ist zum Teil wenig konkret abgefasst, was zur Willkür bei der Anwendung durch Ordnungskräfte beziehungsweise der Polizei führt. Gilt das Gesetz auch bei Beratungsgesprächen, etwa dann also, wenn HIV-Positive Rat suchen? Das ist völlig unklar und wird bisher von der Regierung auch nicht klärend kommentiert.
Konkreter ist der Gesetzestext bei der Anwendung in Kinderhorten sowie in Schulen. Dort darf das Wort „homosexuell“, „schwul“, „lesbisch“ und auch „bisexuell“ in keinem Zusammenhang vom Lehrer in den Mund genommen werden.
Privatpersonen, die gegen das Gesetz verstoßen, müssen Strafen bis zu 115 Euro zahlen, auch Ausländer, die Russland bereisen. Bisher hat es mehrere Fälle gegeben, in denen Ausländer konsequent ausgewiesen worden sind mit einem Vermerk im Pass, dass sie drei Jahre lang Russland nicht mehr bereisen dürfen.
Personen, die ein öffentliches Amt bekleiden, werden mit bis zu 1.200 Euro zur Kasse gebeten, Vereine und Unternehmen mit 11.000 Euro. Noch höhere Strafen sieht das Gesetz dann vor, wenn „homosexuelle Propaganda“ über die Medien oder das Internet verbreitet werden. Hierfür hat die russische Regierung extra eine Abteilung „Cyber-Kriminalität“ gegründet, die dies überwacht.
Foto: © grueneberlin/ CC-BY-SA 2.0 (via Flickr Commons)