in

§175: Hessen unterstützt Forderung nach zügiger Rehabilitierung der Opfer

Rehabilitierung
© Kai Klose

In Hessen hat die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Beschluss der Justizminister der Länder, die Opfer des ehemaligen Paragrafen 175 Strafgesetzbuch noch in dieser Legislaturperiode zu rehabilitieren, begrüßt. Auch das Land der Hessen war Antragsteller. „Die nach dem ehemaligen § 175 StGB verurteilten Männer sind oftmals schon mehr als 90 Jahre alt: Es ist wichtig, sie so schnell wie möglich zu rehabilitieren und zu entschädigen“, erklärt Kai Klose, lesben- und schwulenpolitischer Sprecher der Fraktion.

Die Justizministerkonferenz hat heute die Bundesregierung dazu aufgefordert, endlich die Opfer des ehemaligen § 175 StGB zu rehabilitieren. Dies fordert auch ein aktuelles Gutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Der Hessische Landtag hatte sich bereits 2012 auf GRÜNE Initiative in einem einstimmigen Beschluss bei den Opfern des §175 entschuldigt. Justizministerin Kühne-Hörmann und GRÜNEN-Sprecher Klose hatten im vergangenen Jahr in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Rundschau die unverzügliche Vorlage eines Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetzes gefordert. Der hessische Staatssekretär und Bevollmächtigte für Antidiskriminierung, Jo Dreiseitel, hat in der vergangenen Woche die Vergabe der wissenschaftlichen Aufarbeitung des Schicksals der Betroffenen an das Schwule Museum* Berlin bekannt gegeben.

„Es ist kaum erträglich, dass im demokratischen Deutschland weiterhin Männer mit dem Stigma leben müssen, vorbestraft zu sein, nur weil sie schwul sind“, erklärt Klose „Besonders deutlich wird dieses Unrecht dadurch, dass zur NS-Zeit bis 1945 ergangene Urteile aufgehoben wurden, in den 50er und 60er Jahren verurteilte Männer aber bis heute als Straftäter gelten. Ihre Rehabilitierung ist überfällig.“

Bild: © Kai Klose.

Stiefkindadoption

Stiefkindadoption jetzt auch in der Schweiz erlaubt

Geschlechtergrenzen

Sims 4: Keine Geschlechtergrenzen mehr