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Stiefkindadoption jetzt auch in der Schweiz erlaubt

Stiefkindadoption
flickr.com/Heather Katsoulis/CC-BY

Ein weiteres deutsches Nachbarland hat einen großen Schritt in Richtung Gleichstellung vollzogen. Die Stiefkindadoption wurde vom Schweizer Nationalrat verabschiedet. So dürfen lesbische und schwule Paare zukünftig auch in der Schweiz das leibliche Kind ihres Partners bzw. ihrer Partnerin adoptieren. Eine Kommission für Rechtsfragen hatte ich mehrheitlich für eine Öffnung der Stiefkindadoption entschieden.

In der großen Kammer des Schweizer Parlaments, dem Nationalrat wurde demnach mit 65 Gegenstimmen entschieden. Auch wurde das Mindestalter für Adoptionen um sieben Jahre auf 28 Jahre herabgesetzt.

Das Parlament habe dafür zu sorgen, dass Kinder, die beispielsweise einen leiblichen Elternteil verloren haben, rechtlich abgesichert seien, auch wenn die Eltern nicht verheiratet sind oder es sich um ein gleichgeschlechtliches Paar gehandelt habe. Dies erklärte die Schweizer Justizministerin Simonetta Sommaruga.
Der Ständerat, die Kantonskammer des Schweizer Parlaments, hat bereits im März dem Gesetz zugestimmt. In Kraft tritt das neue Gesetz über Stiefkindadoptionen nach der Schlussabstimmung, bei der Nationalrat und Ständerat gleichzeitig über das neue Adoptionsgesetz final abstimmen.
Maria von Känel, Sprecherin des Schweizer Dachverbandes Regenbogenfamilien, begrüßte die Entscheidung in einer ersten Stellungnahme. Durch die Gesetzesänderung haben tausende Kinder, die in der Schweiz bereits in Regenbogenfamilien aufwachsen, die Chance auf rechtliche Anerkennung ihrer Lebenssituation.
Weiterhin versagt bleibt schwulen und lesbischen Paaren in der Schweiz die Fremdkindadoption.

Written by Stefan Ziegler

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