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Regenbogenfahne : Kein Recht auf Beflaggung öffentlicher Gebäude!

Rathaus Schwerin Regenbogenflagge

Die Regenbogenfahne ist ein wichtiges Symbol für die LGBT-Szene, und viele wollen sie gerade im Sommer an möglichst vielen Stellen gehisst sehen. Aber: Gibt es eigentlich ein Recht auf Beflaggung öffentlicher Gebäude (unser Foto zeigt die Regenbogenflagge vor dem Schweriner Rathaus – die Red.)? Eine Anfrage des Berliner Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) sollte für Klarheit sorgen. Doch nun bleiben mehr Fragen als Antworten.

Regenbogenfahne : Wichtiges Symbol für die LGBT-Community

„Wie zeitgemäß ist die Verordnung über die Beflaggung von öffentlichen Gebäuden im Land Berlin?“ wollte der SPD-Abgeordnete Tom Schreiber vom Senat wissen, und queerpride.de liegt nunmehr die Antwort vor. Eine Antwort, die der LGBT-Community, für die die Regenbogenfahne ein wichtiges Symbol ist, nicht schmecken dürfte. So sei die Beflaggung öffentlicher Gebäude „Teil der Staatssymbolik.“ Sie sei „grundsätzlich hoheitlicher Natur und erfolge mit der Europa-, Bundes- und Landesflagge.“ Des weiteren sei die „Beflaggung (…) vorgesehen bei besonderen Gedächtnis- oder Ehrentagen oder anlässlich herausgehobener Anlässe oder Veranstaltungen, die für die breite Bevölkerung bedeutsam sind.“ Sie erfolge „regelmässig nur für einen bestimmten Tag und nicht für einen längeren Zeitraum.“ Dies, weil Schreiber wissen wollte, ob es möglich ist, „beginnend vom ‚Motzstraßenfest‘ bis zum Berliner CSD in Berlin (…) die Beflaggung der Regenbogenfahne in allen Berliner Bezirken anzuordnen.“ Und weiter: „Der in jüngerer Vergangenheit jährlich von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erklärten Zustimmung zur nicht hoheitlichen Beflaggung anlässlich des CSD liegt bereits eine sehr weitgehende Auslegung der allgemeinen Beflaggungsgrundsätze zugrunde (…). Für eine Ergänzung der Beflaggungsverordnung (…) sieht der Senat keinen Raum.“ Im übrigen stelle das Hissen der Regenbogenfahne „einen Ausnahmefall dar.“

Schreiber: „Am Hissen der Regenbogenfahne müssen sich mehr beteiligen!“

Diese Antworten des Senats ließen sich so übersetzen beziehungsweise auf den Punkt bringen: Seid brav, liebe Community, denn wir drücken alljährlich ohnehin nur ein Auge zu… Weiterhin könnte man in die Senatsantwort hineininterpretieren, Anliegen und Symbole der LGBT-Community seien für eine „breite Bevölkerung“ eben nicht „bedeutsam“. Wenn es so ist, dann will Tom Schreiber, der sich dafür einsetzt, dass die Regenbogenfahne künftig immer am „Tag gegen Homophobie“ (17. Mai – die Red.) rechtlich verbindlich gehisst wird, dies nicht einfach so hinnehmen: „Es wird Zeit, dass sich ab 2015 mehr Senatsverwaltungen am Hissen der Regenbogenfahne beteiligen. Es ist keine Zeit mehr für Ausreden. Wer, wie es das Land Berlin tut, für Toleranz und Akzeptanz wirbt, muss Vorbild sein und klare gesellschaftliche Zeichen setzen“, so Schreiber weiter. Hier seien insbesondere die Senatoren für Justiz, Inneres und Bildung gefragt. Schreiber wollte vom Senat auch wissen, ob sich die Berliner Feuerwehr, die Senatsverwaltung für Justiz sowie die Senatsverwaltung für Bildung und Jugend ab 2015 an der Beflaggung der Regenbogenfahne beteiligen werden. Antwort: Eine nicht hoheitliche Beflaggung müsse „im Einzelfall“ entschieden werden. Ergo: Das Land Berlin mag kein verbindliches Bekenntnis dahingehend abgeben, dass künftig vor allen Verwaltungen und Berliner Einrichtungen die Regenbogenfahne gehisst wird.

Written by Holger Doetsch

Holger Doetsch ist Bankkaufmann, Redakteur und Autor verschiedener Bücher, unter anderem "Elysander" und "Ein lebendiger Tag". Im Journalismus kennt er alle Seiten des Tischs, er publiziert in mehreren Zeitungen und Onlinemedien, war Pressesprecher (u. a. in der letzten DDR-Regierung) und unterrichtet seit 1995 Journalismus, PR sowie Rhetorik an verschiedenen Hochschulen.

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