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Der Vertriebenenbund und das Zwangsouting

Zwangsouting
© Sebastian Dobberstein

Erika Steinbach, die sich getrost als homophob bezeichnen ließe, tritt bald als Vorsitzende des Vertriebenenbundes ab, und ihr Nachfolger, der CSU-Politiker Dr. Bernd Fabritius (49, Foto), ist schwul. Was sich liest wie ein Treppenwitz in der Geschichte, sorgt in diesen Tagen für mächtigen Wirbel, weil es sich um ein Zwangsouting handelt.

Der Vertriebenenbund und das Zwangsouting

So berichtet das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL in seiner aktuellen Ausgabe, der CSU-Bundestagsabgeordnete Fabritius sei Opfer eines Zwangsoutings, und dies lief auf ziemlich perfide Art und Weise ab. Und zwar mit einer Einladung Fabritius‘ zur Verlobungsfeier mit seinem Lebensgefährten, ein Brief, der an Spitzenpolitiker wie Horst Seehofer und verschiedene Medien versandt wurde. Das Problem: Die Einladung ist eine Fälschung, das Schwul-Sein des Dr. Bernd Fabritius aber Wahrheit. Nun ist die Steigerung von „Feind“ im politischen Sprachgebrauch hinlänglich bekannt: Feind – Todfeind – Parteifreund. Und so handelt es sich wohl um einen Partei-„Freund“, der Fabritius ohne dessen Willen geoutet hat, was in der Denke des Denunzianten durchaus Sinn macht: Fabritius will nämlich demnächst Präsident des Bundes der Vertriebenen (BdV) werden und damit Nachfolger von Erika Steinbach, die den Verband sechszehn Jahre lang mit eiserner Hand führte und dabei gerne mal über das Ziel hinausgeschossen ist, dann etwa, wenn sie faselte, die Polen trügen für den zweiten Weltkrieg eine Mitverantwortung, weil, man mag es kaum glauben, sie 1939 ja zuerst mobilgemacht hätten.

Ein Schwuler als Vertriebenenbund – Chef?

Der BdV ist ein kreuzkonservativer Verein, der Landesverbände hat, wo der durchschnittliche Altersdurchschnitt bei 72 Jahren liegt. In seinem Denken – der Name sagt es schon – ist der BdV konsequent nach Rückwärts gerichtet, die Veranstaltungen muten wie eine Reise in die Vergangenheit an. Und denkt man in Sachen Homosexualität rückwärts, dann tauchen da der Strafrechtsparagraph 175 auf, auf dessen Grundlage Schwule mit dem Rosa Winkel in die Konzentrationslager und nach 1945 in die Gefängnisse geworfen wurden. Oder aber die vielen Schwulen, die einer strafrechtlichen Verfolgung zwar entgehen konnten, dafür aber bis in die 1990er Jahre hinein anderweitig von der Gesellschaft geächtet wurden. In einem solchen Kosmos also soll ein Präsident fungieren, der schwul ist? Fabritius selbst dreht das Rückwärtsgewandte des BdV nicht unklug ins Positive: Die BdV-Mitglieder würden eben aus ihren Erfahrungen heraus wissen, „was Ausgrenzung bedeutet“, zitiert ihn DER SPIEGEL, und damit will er wohl ausdrücken, dass man in dem Verein geläutert sei und Menschen wie ihn, den Schwulen, eben nicht ausgrenzen würden. Dass es tatsächlich so kommen wird, glaubt Fabritius insgeheim wohl selber nicht, doch wie dem auch sei: Er wollte seine Homosexualität nicht in der Öffentlichkeit haben, und so darf nun hinterfragt werden, ob das Zwangsouting, so widerlich es auch abgelaufen sein mag, nicht auch Sinn machen könnte. Dies, weil Dr. Bernd Fabritius es in den letzten Jahren immer zugelassen hat, dass sich seine Vorsitzende Erika Steinbach in Talksshows regelmässig abfällig über homosexuelle Menschen geäußert hat. Widersprochen hat er Frau Steinbachs kruden Thesen nie, das ist das Problem.

Rosa von Praunheim: Zwangsouting hat eine Geschichte

Das, was Dr. Bernd Fabritius nun mitmacht, eine ungewollte und öffentliche Diskussion über sein Sexualleben, ist nicht neu. Geschichte wiederholt sich doch. 1991 wurde Hape Kerkeling am Tag nach seinem 27. Geburtstag vom schwulen Filmemacher Rosa von Praunheim in der krawalligen Talkshow „Der heisse Stuhl“ auf RTL ebenso zwangsgeoutet wie Alfred Biolek. Von Praunheim, dem man getrost eine uferlose Eitelkeit unterstellen kann, gab sich damals sehr sendungsbewusst: „Mein Outing von schwulen Prominenten war ein Verzweiflungsschrei auf dem Höhepunkt der Aidskrise“, so von Praunheims Dramatik. Weniger Verklärte empfinden das, was von Praunheim da getan hat, bis heute als einen widerlichen Verrat, doch, so sagt er es immer wieder, bereue er nichts. Das Fernsehurgestein Ulrich Meyer („Akte“) wiederum, der damals die Show moderiert hat, hat Biolek und Kerkeling um Entschuldigung gebeten, weil von Praunheims Zwangsouting „unverzeihlich“ gewesen sei. Die BILD titelte am 12. Dezember 1991: „Pfui, Rosa! Schwulen-Verrat im TV“. Da war von Praunheim, den bis dahin nur Partikulargruppen kannten, schlagartig bundesweit bekannt.

Zwangsouting ist strafbar und gefährlich

Hape Kerkeling, der nach der Sendung „der Ohnmacht nahe war“, hat es später in einem Interview auf den Punkt gebracht, als er indirekt vor den Folgen eines Zwangsoutings warnte: „Sensiblere Naturen als ich hätten sich in einer Kurzschlusshandlung womöglich mit dem Fön in die Badewanne gelegt.“ Gleichwohl hätte sein Publikum „irre normal reagiert.“ Ein Zwangsouting kann übrigens auch straf- und presserechtlich von Relevanz sein. So hat das Landgericht München I im Mai 2005 einem Münchner, der sich durch eine Presseveröffentlichung in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sah, 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Hintergrund: Eine große Münchner Boulevardzeitung hatte am 22. Juni 2004 unter der Überschrift „So leben Schwule und Lesben in München“ einen entsprechenden Bericht veröffentlicht und in diesen ein zwei Jahre altes Foto gebettet, das die halbe Zeitungsseite einnahm und das den Kläger am Rande des CSD in Würzburg schmusend mit einem anderen Mann zeigte. Beide waren gut erkennbar, nur die Personen im Hintergrund wurden von der Redaktion unkenntlich gemacht. Problem: Der Mann war damals ungeoutet, seine Eltern Mitglieder in einer religiösen Gruppe, die Homosexualität strikt ablehnte. Er klagte, weil er einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ausmachte, und bekam Recht. Das Gericht begründete dies damals auch mit der in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde, zu der als Ausfluss auch der Intimbereich einer Person gehöre. Und: „Eingriffe in den Intimbereich sind nur im extremen Ausnahmefall zu rechtfertigen.“ Hierauf wiederum berufen sich zu Recht verantwortliche Redakteure, die ein Zwangsouting nur dann in Erwägung ziehen, wenn es einen entsprechenden „Sachbezug“ gibt. Das heißt, dass man über einen kirchlichen Würdenträger, der durch homophobe Sprüche auffällt und sexuelle Enthaltsamkeit predigt, sehr wohl berichten darf, wenn er auf einer Klappe beim Sex mit einem Mann erwischt wird.

Written by Holger Doetsch

Holger Doetsch ist Bankkaufmann, Redakteur und Autor verschiedener Bücher, unter anderem "Elysander" und "Ein lebendiger Tag". Im Journalismus kennt er alle Seiten des Tischs, er publiziert in mehreren Zeitungen und Onlinemedien, war Pressesprecher (u. a. in der letzten DDR-Regierung) und unterrichtet seit 1995 Journalismus, PR sowie Rhetorik an verschiedenen Hochschulen.

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