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Der § 175 hat uns unsere Jugend ein Stück weit gestohlen

© Kurt Löwenstein Educational Center International Team /CC-BY-SA 3.0 (Wikimedia)

Nach der Ankündigung von Bundesjustizminister Heiko Maas die Entschädigung und Rehabilitierung von Homosexuellen durch den Paragraphen 175 nun mit einem Gesetz umsetzen zu wollen, gibt es Unterstützung von den Bündnisgrünen.

Volker Beck, MdB, erklärt zur wiederholten Ankündigung eines Gesetzentwurfes durch den Justizminister: Bündnis 90 / Die Grünen unterstützen Heiko Maas bei der Rehabilitierung und Entschädigung aller Opfer des § 175 StGB. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat längst festgestellt, dass eine Rechtslage, wie sie in Deutschland von 1945 -1994 galt, menschenrechtswidrig war.

Beck stellt die berechtigte Frage, warum das alles so lange braucht, und die Ankündigungen sich häufen. Er begrüße, wenn es jetzt zu einer überparteilichen Lösung kommt. Die Grünen warnen hier aber vor der Umsetzung halber Sachen.  „Es müssen alle Urteile für Taten aufgehoben werden, die zwischen Heterosexuellen oder Frauen straflos war. Seit 1969 sind homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen – wie Maas in seiner Rede richtig feststellt – zwar nicht strafbar. Was er nicht erwähnt: Bis 1994 galt in der Bundesrepublik ein antihomosexuelles Sonderstrafrecht fort.“

Homosexualität wurde für junge Männer immer mit kriminellem Verhalten assoziiert: Auch Urteile aufgrund § 175 StGB von 1969-1994 waren Unrecht. Der § 175 hat uns unsere Jugend ein Stück weit gestohlen. Der Schaden einer Verurteilung nach § 175 StGB ging weit über die verhängte Geld- oder Freiheitsstrafe hinaus.

Schon die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens konnte zur Vernichtung der bürgerlichen Existenz führen. Eine Entschädigungsregelung muss dem Rechnung tragen und alle Schäden eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens, einschließlich Schaden an Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen, in ihrem beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen berücksichtigen.

Written by Marco Steinert

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